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Österreichs erste Spritpreisbremse: So funktioniert der Margeneingriff
Ein beispielloses Eingreifen in die Mineralölwirtschaft
Auf den ersten Blick wirkt die geplante Maßnahme der Regierungskoalition bescheiden: nur zehn Cent Preisersparnis pro Liter Sprit ab April. Doch diese Einschätzung wird der Tragweite des Vorhabens nicht gerecht. Während Diesel inzwischen um rund 70 Cent und Benzin um etwa 45 Cent teurer ist als vor Kriegsbeginn, unternimmt die österreichische Regierung damit erstmals einen grundlegenden Eingriff in die Preisgestaltung der Mineralölwirtschaft. Die geplante Maßnahme besteht aus zwei Komponenten: einer Margenbegrenzung, die fünf Cent Ersparnis bringen soll, und einer befristeten Absenkung der Mineralölsteuer um ebenfalls fünf Cent. Diese Initiative ist hochumstritten, da viele Experten argumentieren, dass ein staatlicher Eingriff in den Markt kontraproduktiv sein könnte, insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Abhängigkeit von Öl zur gegenwärtigen Energiekrise beigetragen hat.
Die Koalitionsparteien haben intensive Verhandlungen um die technischen Details dieser Regelung geführt. Nachdem Einigung erzielt wurde, liegt nun die Verantwortung bei den Grünen, die im Nationalrat den Weg für diesen beispiellosen Markteingriff freimachen könnten. Um die volle Tragweite dieser Maßnahme verstehen zu können, ist es notwendig, die komplexen Mechanismen hinter der Spritpreisbremse genauer zu beleuchten.
Die Mechanik der Preisbremse: Großhandelspreise als Ausgangspunkt
Das Fundament der geplanten Spritpreisbremse basiert auf den Großhandelspreisen der Mineralölbranche. Diese Preise werden von zwei privaten Unternehmen, Platts und Argus, ermittelt, die täglich bei Raffinerien und Mineralölhändlern Transaktionspreise abfragen und daraus Durchschnittswerte berechnen. Diese Preisnotierungen dienen als Referenzwerte für den europäischen Handel mit Diesel und Benzin.
Ab dem 2. April soll nach der geplanten Verordnung ein statischer Abschlag von fünf Cent von diesen durchschnittlichen Notierungen der Vortage abgezogen werden. Tankstellen, Raffinerien und bestimmte Großhändler werden verpflichtet, diesen Abschlag an die nachgelagerten Handelsstufen weiterzugeben, bis die Ersparnis schließlich beim Endverbraucher ankommt. Ein entscheidender Schutzmechanismus soll verhindern, dass Mineralölunternehmen den staatlichen Eingriff später überkompensieren: Die Preise dürfen ab dem 2. April nur in dem Ausmaß steigen, in dem die Preisnotierungen selbst ansteigen. Dies bedeutet, dass Unternehmen ihre Margen nicht stärker ausbauen dürfen als bisher. Preissenkungen müssen hingegen immer vollständig weitergegeben werden.
Ein wichtiger Aspekt dieser Regelung ist die Nachweispflicht gegenüber der E-Control. Unternehmen müssen dokumentieren, dass sie die Margensenkung tatsächlich weitergeleitet haben. Diese Beweislastumkehr gilt allerdings nur für Unternehmen, die Teil eines größeren Mineralölkonzerns sind. Im Gegensatz zu ursprünglichen Plänen gibt es keine separate Margenbegrenzung für Tankstellen selbst; stattdessen erfolgt der Eingriff auf der Ebene der Großhandelspreise und soll sich dann durch die gesamte Wertschöpfungskette hinziehen.
Wer unterliegt der Regelung und welche Ausnahmen gibt es?
Die Regelung erfasst im Wesentlichen alle Hersteller von Benzin und Diesel, was in Österreich primär die OMV in Schwechat betrifft. Ebenso sind ausländische Unternehmen mit Steuerlager in Österreich, die Tankstellen beliefern, erfasst. Tankstellenbetreiber als Verkäufer von Sprit unterliegen ebenfalls den neuen Bestimmungen, allerdings mit wichtigen Ausnahmen.
Eine zentrale Ausnahmeregelung betrifft vertikal integrierte Konzerne. Nur Unternehmen, die Teil solcher Konzerne sind – also Raffinerien und Tankstellen unter gemeinsamer Kontrolle, ob im In- oder Ausland – unterliegen der Margenbegrenzung. Dies sichert, dass neben der OMV auch internationale Player wie Shell, BP, Jet, Eni und Avanti die Preissenkung bis zur Tankstelle weitergeben müssen. Außerdem werden Tankstellenbetreiber ab mindestens 30 Standorten im Land erfasst, während kleinere Tankstellenpächter ausgenommen sind. Ein weiterer wichtiger Punkt: Ausländische Großhändler, die nach Österreich liefern, aber nicht Teil eines Konzerns sind und selbst keine Tankstellen betreiben, bleiben außerhalb dieser Regelung. Dieser letzte Punkt war in den Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern besonders umstritten.
Die Ausnahme für kleinere Tankstellenbetreiber wurde damit begründet, dass diese oft auf dünnen Margen operieren und nicht die gleiche Marktmacht haben wie große, vertikal integrierte Konzerne. Dies soll sicherstellen, dass die Regelung tatsächlich dort ansetzt, wo die Bundeswettbewerbsbehörde 2022 festgestellt hat, dass sich die Margen der Mineralölindustrie als Folge des Ukraine-Krieges mehr als verdreifacht haben.
Eine Bremse, kein Preisdeckel
Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich bei dieser Maßnahme um eine Bremse handelt, nicht um einen Preisdeckel. Der Margeneingriff ist statisch konstruiert und soll die Preise idealerweise einmalig um fünf Cent reduzieren. Sollten die Preisnotierungen im weiteren Verlauf des April steigen, schlägt sich dies vollständig auf die österreichischen Spritpreise durch. Die Koalitionsparteien begrenzen damit nicht dauerhaft die Gewinnmargen, wie in manchen Ankündigungen suggeriert wurde, sondern kürzen sie einmalig ab. Ob dies einer fünfzigprozentigen Marginenreduzierung entspricht, hängt von der weiteren Margenentwicklung ab.
Die Bundeswettbewerbsbehörde hätte stärkere Maßnahmen gerechtfertigt, wie sie in der SPÖ diskutiert wurden. Eine dynamischere Ausgestaltung, bei der die Preisbremse stärker wirkt, wenn Margen stärker steigen, wäre theoretisch möglich gewesen. Die Gegner solcher Varianten argumentieren jedoch, dass diese das Versorgungsrisiko erhöhen würden. Ein praktisches Problem ergibt sich auch aus der Vorratsbeschaffung: Da viele Tankstellen vor Inkrafttreten der Regelung Sprit eingekauft haben, können sie diesen noch zu höheren Preisen verkaufen. Dies bedeutet, dass die volle Wirkung der Mineralölsteuerabsenkung verzögert eintritt – bis zu zwei Wochen könnten verstreichen, bis die gesamten zehn Cent Reduktion beim Endverbraucher ankommen.
Offen bleibt auch, welche praktischen Auswirkungen es hat, dass bestimmte ausländische Großhändler nicht erfasst sind. Die Regierung plant daher, die Effektivität der Regelung im ersten Monat zu beobachten. Eine solche Bewertung wird allerdings nicht einfach sein und wird Vergleiche mit der Preisentwicklung in Nachbarländern wie Deutschland erfordern.
Die Rolle der Grünen
Um in Kraft zu treten, benötigt die Gesetzesnovelle, die dieser Margenregelung zugrundeliegt, eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat. Dies bedeutet, dass die Koalitionsparteien auf die Unterstützung der Opposition angewiesen sind. Die Grünen, deren Zustimmung für eine Verabschiedung maßgeblich ist, prüfen derzeit intensiv die Vorschläge der Koalition und haben auch eigene Punkte in die Diskussion eingebracht. Derzeit wird damit gerechnet, dass die Grünen ihre Zustimmung geben werden, wobei dies offiziell in einer Nationalratssitzung am Mittwoch festgelegt werden soll.
Die Zustimmung der Grünen ist deshalb besonders interessant, weil die Partei grundsätzlich skeptisch gegenüber reinen Preisinterventionen ist und stattdessen strukturelle Lösungen zur Reduktion der Ölabhängigkeit bevorzugt. Dass sie dennoch ihrer Zustimmung signalisiert, deutet darauf hin, dass in den Verhandlungen Kompromisse gefunden wurden, die auch ökologischen Belangen entgegenkommen. Mit der zu erwartenden Zustimmung der Grünen könnte dieses historisch erste österreichische Preisinterventionsinstrument im Energiesektor tatsächlich Realität werden und neue Maßstäbe für staatliches Handeln in Krisenzeiten setzen.